AXA KFZ-Versicherungen
Sie möchten Ihr Fahrzeug bei der AXA versichern?
Für den Wechsel zur AXA Kfz-Versicherung stehen Ihnen drei Wege offen: Wenn Sie ein anderes Fahrzeug zulassen, können Sie sich sofort bei AXA versichern. Wenn Ihre jetzige Versicherung die Vertragsbedingungen ändert bzw. den Tarifbeitrag erhöht, ist ebenfalls ein Wechsel zur Kfz-Versicherung von AXA möglich.
Oder Sie kündigen Ihre bestehende Autoversicherung innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat zum Vertragsablauf.
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte folgenden Link:
AXA KFZ Online-Antrag » zum AXA Online-Antrag / eVB-Anforderung «
oder Sie verwenden folgenden Antrag/Deckungsauftrag (PDF)
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) AXA Versicherung
Eine eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung) ist erforderlich, um ein Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsbehörde anzumelden. Alle zur An- und Ummeldung erforderlichen Daten zwischen den Versicherern und den Zulassungsbehörden werden papierlos ausgetauscht.
Durch die Abgabe der eVB-Nummer bei der KFZ-Zulassungsbehörde erhält der Versicherungsnehmer einen kostenpflichtigen vorläufigen Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz. Die Anforderung einer eVB-Nummer ist kostenfrei und unverbindlich. Um eine eVB-Nummer zu generieren sind persönliche Daten vom zukünftigen Versicherungsnehmer und gegebenenfalls vom zukünftigen Halter (wenn abweichend) des Fahrzeugs erforderlich.
(Vor Einführung der eVB-Nummer wurde die Versicherungsbestätigung Doppelkarte bzw. Deckungskarte genannt).
Durch Nutzung des folgenden Links erhalten Sie die eVB-Nummer sofort. Sie berechnen Ihren Beitrag der jeweiligen AXA KFZ-Versicherung und senden Ihren Online-Antrag ab:
Beitrag berechnen> Antrag absenden> eVB Nr. der AXA kommt sofort ! » zum AXA Online-Antrag «